Allgemeine Geschäftsbedingungen von TWR Erlebnisreisen
Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit eine gelungene Reise ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Sie müssen sie unbedingt lesen bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Angebotes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Passau zustande. Diese kann schriftlich, (fern-) mündlich oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.2 Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang – bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich -ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
1.3 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
1.5 Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

2. Bezahlung
2.1 Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
2.2 Bitte beachten Sie, dass bei gebuchten Leistungen aus unserem Nur-Flug Programm gesonderte Zahlungsbedingungen gelten können, da wir hier als Vermittler auftreten. Diese Zahlungsbedingungen erfahren Sie bei Buchung der Leistung der jeweiligen Fluggesellschaft. Es ist uns leider nicht möglich, diese vorab darzustellen, da es eine Vielzahl verschiedener Flugtarife der Fluggesellschaften gibt.
2.3 Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.
2.4 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.5 Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 10,- zu erheben.

3. Leistungen, Preise
3.1 Welsche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen unserer Homepage und aus den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. TWR Latino-Tours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben aus der Homepage zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den auf unserer Homepage ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3 Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4 Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
3.5 Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ.
3.6 Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
4.2 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TWR Erlebnisreisen.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3 Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:
5.3.1 bei Flugreisen (Rundreisen oder Gruppenreisen inklusive Fluganreise)
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 06. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 100%
5.3.2 bei Individualreisen (Hotels, Bausteinpakete und Individualtouren)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
5.3.3 gesonderte Stornokosten für den Inka Trail aus dem Bausteinprogramm
ab Buchungsbestätigung 100%
5.3.4 gesonderte Stornokosten für Amazonas-Kreuzfahrten und Galapagos-Kreuzfahrten
aus dem Bausteinprogramm
bis 180. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 179. Tag bis 120. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 119. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 100%
5.3.5 gesonderte Stornokosten für Amazonas-Kreuzfahrten und Galapagos-Kreuzfahrten in Verbindung mit einer Rundreise oder Gruppenreise
bis 60 Tage vor Reisebeginn 50%
ab 59. bis 22. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 06. Tag vor Reisebeginn 90%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100%
5.3.6 bei Nur-Flügen im Linienverkehr (Transatlantik-Flüge und innersüdamerikanischer Flüge)
sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten Reise nach 5.3.1, 5.3.2 ist; in diesem Fall gelten die dort vereinbarten Pauschalen.
d) Stornopauschalen für Nur-Flüge, (Zusatz-)Ausflüge, Veranstaltungskarten sind bei den Angeboten genannt.

6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplettschutz. Unser Reiseversicherungs-Angebot finden Sie auf unserer Homepage und ist mit der Reise buchbar. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die ERV-Versicherungsgesellschaft AG unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
7.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.

8. Höhere Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Gewährleistung
9.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungs-bedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.3 Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10. Haftung, Verjährung
10.1 Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.2 Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.3 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.4 Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis € 4100- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser € 4100 übersteigt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplettschutzes der Europäischen Reiseversicherung AG.
10.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.2. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden.
10.6 Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1 TWR Erlebnisreisen steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
11.3 Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Alle Angaben auf unserer Homepage werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
12.2 Mit der Veröffentlichung neuer Informationen auf unserer Homepage verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
12.4 Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13. Gerichtsstand
Der Reisende kann TWR Erlebnisreisen nur in Passau verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von TWR maßgebend.